Erlaubnis
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (VerÂsicherungsÂmakler) Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10- 26
50667 Köln
Berufsbezeichnung
VerÂsicherungsÂmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Registrierungs-Nr. D-4F4L-6414X-87 (fĂ¼r § 34 d GewO)
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10- 26
50667 Köln
Berufsrechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen können Ă¼ber die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze‒im‒internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Ergo Versicherung
40477 DĂ¼sseldorf
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
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Urheberrecht
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Streitschlichtung und Beschwerdemanagement
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten Sie mit unserer Leistung dennoch einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich jederzeit an die Kollegen des Beschwerdemanagements wenden. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Telefax oder selbstverständlich auch per E-Mail eingereicht werden. Wir haben hierzu die gesonderte E-Mail-Adresse: beschwerde@infinno.de fĂ¼r Sie eingerichtet. Den Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen unverzĂ¼glich bestätigen und Ihnen auch mitteilen, wann mit einer inhaltlichen Stellungnahme zu der Beschwerde zu rechnen ist. Sollte die Beschwerde uns nicht betreffen, so werden wir sie an die zuständige Stelle weiterleiten und Sie hierĂ¼ber selbstverständlich auch informieren. Beschwerden prĂ¼fen wir umfassend und beantworten diese schriftlich. Sollte eine zeitnahe Beantwortung nicht möglich sein, so informieren wir Sie Ă¼ber die GrĂ¼nde hierfĂ¼r. Grundsätzlich erteilen wir alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich, bei dringenden RĂ¼ckfragen zu inhaltlichen Themen kontaktieren wie Sie im Zweifelsfall auch telefonisch.
FĂ¼r den Fall, dass wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können, begrĂ¼nden wir dies und weisen Sie auf etwa bestehende Möglichkeiten hin, Ihre Beschwerde weiter zu verfolgen.
Ombudsmann
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Diese auĂŸergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
www.pkv‒ombudsmann.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Tel: 0800/3696000*
Fax: 0800/3699000*
www.versicherungsombudsmann.de.
(*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
Der Ombudsmann fĂ¼r Versicherungen ist eine unabhängige und fĂ¼r Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung fĂ¼r das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu Ă¼berprĂ¼fen.
DarĂ¼ber hinaus sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Informationen Ă¼ber Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und UnternehmensfĂ¼hrung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es fĂ¼r Beispiele fĂ¼r Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfĂ¼r wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie FlĂ¼ssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
UnternehmensfĂ¼hrung: Beispiele fĂ¼r Risiken im Bereich der UnternehmensfĂ¼hrung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur VerfĂ¼gung gestellte Informationen berĂ¼cksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die BerĂ¼cksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile fĂ¼r den Kunden bedeuten. Ăœber die BerĂ¼cksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur BerĂ¼cksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung Ă¼ber die BerĂ¼cksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berĂ¼cksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wĂ¼nschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter UnternehmensfĂ¼hrung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berĂ¼cksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" fĂ¼r die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die BerĂ¼cksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschlieĂŸlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berĂ¼cksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte PrĂ¼fung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur VergĂ¼tungspolitik bei der BerĂ¼cksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die VergĂ¼tung fĂ¼r die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die BerĂ¼cksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergĂ¼ten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere VergĂ¼tung angenommen.