Impressum
Sebastian Bökmann
Porzberg 8
51519 Odenthal
Erlaubnis
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Ver­sicherungs­makler) Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10- 26 50667 Köln
Berufsbezeichnung
Ver­sicherungs­makler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-4F4L-6414X-87 (für § 34 d GewO)
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10- 26 50667 Köln
Berufsrechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze–im–internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers: Ergo Versicherung 40477 Düsseldorf Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
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Urheberrecht
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Streitschlichtung und Beschwerdemanagement
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten Sie mit unserer Leistung dennoch einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich jederzeit an die Kollegen des Beschwerdemanagements wenden. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Telefax oder selbstverständlich auch per E-Mail eingereicht werden. Wir haben hierzu die gesonderte E-Mail-Adresse: beschwerde@infinno.de für Sie eingerichtet. Den Eingang der Beschwerde werden wir Ihnen unverzüglich bestätigen und Ihnen auch mitteilen, wann mit einer inhaltlichen Stellungnahme zu der Beschwerde zu rechnen ist. Sollte die Beschwerde uns nicht betreffen, so werden wir sie an die zuständige Stelle weiterleiten und Sie hierüber selbstverständlich auch informieren. Beschwerden prüfen wir umfassend und beantworten diese schriftlich. Sollte eine zeitnahe Beantwortung nicht möglich sein, so informieren wir Sie über die Gründe hierfür. Grundsätzlich erteilen wir alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich, bei dringenden Rückfragen zu inhaltlichen Themen kontaktieren wie Sie im Zweifelsfall auch telefonisch.
Für den Fall, dass wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können, begründen wir dies und weisen Sie auf etwa bestehende Möglichkeiten hin, Ihre Beschwerde weiter zu verfolgen.
Ombudsmann
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) www.pkv–ombudsmann.de

Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Tel: 0800/3696000* Fax: 0800/3699000* www.versicherungsombudsmann.de. (*kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
Darüber hinaus sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.