Unverheiratete Studierende ohne eigene Kinder sind meistens bis zum Ende des ersten Studiums bei den Eltern in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Das hängt aber vom Tarif und den Bedingungen ab. Manche "Single-Tarife" schließen diese Mitversicherung aus.
Auch Universitäten oder andere ausbildende Einrichtungen bieten oft einen Versicherungsschutz für Studierende an. Es ist jedoch oft unklar, ob dieser Schutz im Schadenfall alles abdeckt, ob es Selbstbeteiligungen gibt, ob bei grober Fahrlässigkeit Rückforderungen möglich sind oder ob die Deckungssummen hoch genug sind. Das Gleiche gilt für die Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Auch hier sollte geprüft werden, ob der Vertrag alle wichtigen Punkte enthält.
Obwohl du in der Regel einen Grundschutz hast, empfehlen wir, den Versicherungsschutz selbst in die Hand zu nehmen.